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   VGH Bayern, 09.12.2013 - 5 ZB 13.502   

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https://dejure.org/2013,37549
VGH Bayern, 09.12.2013 - 5 ZB 13.502 (https://dejure.org/2013,37549)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2013 - 5 ZB 13.502 (https://dejure.org/2013,37549)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 5 ZB 13.502 (https://dejure.org/2013,37549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hauptwohnung; Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 5 ZB 13.502
    Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 5 ZB 13.502
    Für den Inhalt einer Norm kommt es auf den in ihr zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Normgebers an, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfG, U.v. 20.3.2002 Az. 2 BvR 794/95 - BVerfGE 105, 135/157).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2011 - 11 ME 167/11

    Bestimmung der Hauptwohnung eines Marinesoldaten im niedersächsischen Heimathafen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 5 ZB 13.502
    Auf ledige bzw. geschiedene Personen, die nicht in einer gesetzlich anerkannten Form einer Partnerschaft leben, ist die Sonderbestimmung des Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG ersichtlich nicht zugeschnitten und auch mangels planwidriger Lücke nicht entsprechend anwendbar (vgl. dazu OVG Lüneburg, B.v. 20.6.2011 Az. 11 ME 167/11 - juris - Rn. 6).
  • VG München, 21.02.2017 - M 13 K 16.4698

    Zur Bestimmung der Hauptwohnung durch die Meldebehörde

    Zur Bestimmung der Hauptwohnung hat die Behörde eine auf Tatsachen gestützte Prognoseentscheidung für die Zukunft zu treffen (BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 5 ZB 13.502 - juris).

    Dabei erfolgt die Berechnung vor dem Hintergrund der Erfordernisse der melderechtlichen Massenverwaltung taggenau, einzelne Tage können nicht nach ihrem stundenmäßigen Anteil teilweise dem einen und teilweise dem anderen Aufenthaltsort zugerechnet werden (VG Augsburg, U.v. 22.1.2013 - Au 1 K 12.1117- juris; BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 5 ZB 13.502 - juris).

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 5 ZB 17.869

    Verwaltungsgerichte, Prognoseentscheidung

    Dabei ist zu beachten, dass es mit der Funktion des Melderechts und den Erfordernissen der Verwaltungspraktikabilität nicht zu vereinbaren wäre, die Bestimmung des Hauptwohnsitzes von einem detailgenauen Nachweis abhängig zu machen; vielmehr darf die Meldebehörde bei ihrer Beurteilung eine auf Tatsachen gestützte Prognoseentscheidung treffen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 5 ZB 13.502 - juris Rn. 8).
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